Mittwoch, 25. Juli 2012


Warum wirkt sich die Scheidung auf Renten und Versorgungen aus?

Die Scheidung ist für alle Beteiligten eine hoch emotionale Angelegenheit. Doch dabei geht es auch um harte Zahlen, die später den Lebensabend bestimmen
– den Versorgungsausgleich.

Dieser wird zunächst gern vernachlässigt, da mit Zugewinn und Unterhalt aktuellere Probleme bestehen. Der oft erst in ferner Zukunft fällige Versorgungsausgleich erscheint zu diesem Zeitpunkt nicht so dringend.

Doch das ist ein großer Irrtum. Im Versorgungsausgleich sind die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Versorgungen jeweils zur Hälfte zwischen den Ehepartnern oder Lebenspartnern zu teilen. Ein Teil der Versorgungen muss abgegeben werden. Dafür besteht Anspruch auf einen Teil der Versorgungen des anderen Ehegatten oder Lebenspartners. Manchmal wird dieser Teil als Kapitalbetrag angegeben und es muss dafür eine neue Versorgung ausgewählt werden, die sogenannte Zielversorgung.

Externe Teilung

Wie wird geteilt?

Kommt der Ausgleichswert aus einer Betriebsrente, kann der abgebende Versorgungsträger bestimmen, dass der Kapitalbetrag an einen anderen Versorgungsträger überwiesen werden soll.

Diese Art der Teilung wird als externe Teilung bezeichnet.

Sie können den Ausgleichsbetrag jedoch nicht für Konsumzwecke verwenden sondern müssen ihn in einer angemessenen Zielversorgung anlegen. Hierfür gibt es genaue Vorgaben und Regeln.
Wird keine externe Zielversorgung ausgewählt, so bestimmt das Gericht, dass die Versorgungsausgleichskasse den Ausgleichswert erhält.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Zielversorgungsträgers und kümmern uns um die notwendigen Formalitäten inklusive der Annahmeerklärung.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Fragen.



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